Ads sind ein ständiger Begleiter auf Smartphones. Aber Sie können ein teures Abonnement bekommen. Abgesehen davon, dass Handy-Garantien für den Netzbetreiber obligatorisch sind, ist eine Sperre eines Drittanbieters eine gute Gegenmaßnahme. Kurz das Wesentliche: Mobilfunkbetreiber sind gefordert, ihre Kunden besser vor kostenpflichtigen Abos zu schützen: Navigation und mobile Sicherheit sind Stichworte. Ein einfacher Klick auf eine Anzeige kann zu einem unerwünschten Abonnement führen, das über die Mobilfunkrechnung bezahlt werden muss. Wie Registry-Traps funktionieren, warum Third-Party-Locking trotzdem sinnvoll ist und was Sie tun müssen, um ungewollte Abonnements loszuwerden, lesen Sie in diesem Artikel. In vielen Fällen reicht ein unachtsames oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in die Abo-Falle zu tappen. Und das, obwohl der Vertrag erst zustande kommt, wenn Sie der Zahlung per Button ausdrücklich zustimmen: Dieser sollte deutlich lesbar sein und nichts weiter als den Hinweis „die Bestellung ist zahlungspflichtig“ oder den entsprechenden eindeutigen Hinweis (z. B. „kaufen“) enthalten.
Unerwünschte Umleitung
Es gibt auch einige bekannte Fälle, in denen Benutzer von beliebten Websites auf unbekannte Websites umgeleitet werden, ohne etwas zu berühren. Das Ergebnis ist ein unerwünschtes Abonnement von bis zu 9,99 Euro pro Woche. Dagegen schützen sogenannte Fremdschlüssel, die jeder Mobilfunkanbieter auf Kundenwunsch einrichten muss. Insbesondere Zahlungsverpflichtungen werden oft als Werbung getarnt: Viele Menschen wissen am Ende des Monats nicht einmal, woher der Posten auf ihrer Handyrechnung stammt. Da der tatsächlich registrierte Betreiber („Drittanbieter“) oft nicht identifizierbar ist, finden Sie auf der Rechnung normalerweise den Namen des Abrechnungsunternehmens, das die Zahlung an den registrierten Betreiber durchführt. Letztendlich ist die Hauptrechnung eine normale Telefonrechnung Ihres eigenen Mobilfunkanbieters, die ein weiteres Glied in der Zahlungskette ist.
Wie funktioniert eine Abo-Falle technisch gesehen?
Der Mobiltelefonbenutzer öffnet eine Webseite. Die Handynummernerkennung läuft im Hintergrund und Zahlungsinformationen werden direkt an den Mobilfunkanbieter gesendet. Dies funktioniert nur, wenn das Gerät über ein Mobilfunknetz mit dem Internet verbunden ist. Dies gilt auch für Prepaid-Tarife. Mit einem Fremdschlüssel ist die Ermittlung der Mobilfunknummer zur Abrechnung von kostenpflichtigen Diensten nicht möglich. Auch wer nur ohne SIM-Karte im WLAN surft, ist mit diesem Trick auf der sicheren Seite. Bekannte Abo-Betreiber verwenden gerne „Clickjacking“: Beispielsweise wird eine Anzeige auf einem Smartphone angezeigt und Sie drücken einen Knopf, um die Anzeige zu schließen. Allerdings wird der Bildschirm so angesteuert, dass im Hintergrund der „Kaufen“-Button eines Drittanbieters aktiviert wird, wie dieses Bild verdeutlicht: Mobiltelefone nutzen sogenannte Navigationsmethoden. Das bedeutet, dass ein einfacher Klick auf ein Banner oder eine Schaltfläche nicht ausreicht, um ein Abonnement zu beenden. Außerdem wird eine eigene Seite des Netzbetreibers geöffnet, die die Kosten nennt. Der Vertrag kommt erst durch erneute Auftragsbestätigung zustande. Die Bundesnetzagentur, die Telekommunikationsregulierungsbehörde, hat dieses Verfahren verbindlich vorgeschrieben. Anbieter, die keine globalen Weiterleitungen implementieren oder einzelne Zahlungen ohne Weiterleitung zulassen möchten, müssen sich zur Umsetzung bestimmter Schutzmaßnahmen (Handygarantie) verpflichten. Dazu gehören unter anderem eine Art „Geld-zurück-Garantie“ bei Missbrauch und Informationspflichten. Wird das Abonnement jedoch gekündigt, ist eine Weiterleitung für alle Mobilfunkanbieter erforderlich, auch wenn diese eine Garantie für Mobiltelefone anbieten. Ausnahmen gelten, wenn Sie sich zuvor in einen geschlossenen Bereich (z. B. ein Benutzerkonto) eingeloggt haben, der durch das sogenannte „Trusted Partner Login“ geschützt ist. Welche Anbieter die Garantie unterzeichnet haben, können Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur nachlesen. Wenn Ihr Mobilfunkanbieter keine Garantie für Ihr Mobiltelefon gewährt und das Umleitungsverfahren nicht korrekt befolgt oder die Garantie nicht einhält, können Sie von ihm eine Entschädigung verlangen. Lassen Sie sich hierzu am besten professionell beraten, zum Beispiel bei Ihrer nächsten Verbraucherstelle. Problematische Drittanbieter können Sie auch bei der Bundesnetzagentur melden.
Einrichten eines Drittanbieterschlüssels
Um ungewollte Gebühren von vornherein zu vermeiden, können Sie jederzeit einen Drittanbieterschlüssel einrichten, der von Ihrem Mobilfunkanbieter bereitgestellt wird. Sie können diese per Mail bestellen. Verwenden Sie dazu einen Musterbrief (einfach googlen). Diesen Brief können Sie entweder per E-Mail und manchmal das Kundenportal oder den Web-Anwendung Ihres Mobilfunkanbieters hochladen. Bei Fremdsperrverfahren wird die Zahlung über die Mobilfunkrechnung zukünftig gesperrt. Bei vielen Mobilfunkanbietern können Sie auch die Empfehlungen, für die die Sperrung gilt, weiter verfeinern. Wer also nicht komplett frei von Diensten von Drittanbietern sein möchte, sollte bei seinem Mobilfunkanbieter nachfragen, ob eine teilweise Sperrung eingerichtet werden kann. Kategorien wie „Abonnements“, „Erotik“, „Software“ und andere können oft blockiert oder getrennt voneinander gehalten werden.